Grundsätzliche Aussagen zur Wirksamkeit von Nahrungsergänzungsmitteln sind schwer möglich, da Nahrungsergänzungen in der Regel eher unspezifisch und individuell unterschiedlich wirken. In der Praxis werden entsprechende Informationen über verschiedene Wirkungserfahrungen in Form von Presseartikeln, Vorträgen oder Beratungen geliefert, die meist von der Pharmaindustrie gefördert werden und zur positiven Meinungsbildung beitragen sollen. Bodymatrix liefert Ihnen unabhängige Informationen aus der praktischen Anwendung.
Das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) hält Nahrungsergänzungsmittel für gesunde Personen, die sich normal ernähren, grundsätzlich für überflüssig. Bei einer ausgewogenen Ernährung bekommt der Körper alle Nährstoffe die er benötigt. Eine zusätzliche Zufuhr einzelner Nährstoffe ist deshalb nicht notwendig. Eine einseitige, unausgewogene Ernährung kann nicht durch den Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln ausgeglichen werden. In anderen Bereichen Wie zum Beispiel dem Leistungssport kann eine Nahrungsergänzung sinnvoll sein da der Körper mehr Nährstoffe benötigt als durch eine normale Ernährung zugeführt werden können.
Die Zusammensetzung und Zweckbestimmung von Nahrungsergänzungsmitteln kann sich je nach Herkunftsregion deutlich unterscheiden. In den USA beispielsweise sind viele Produkte als Nahrungsergänzungsmittel frei verkäuflich, die nach deutschem Recht zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gehören würden. Des weiteren dürfen Nahrungsergänzungen in Deutschland keinen therapeutischen Zweck erfüllen oder heilende Wirkung versprechen.
Wie eine vom IOC geförderte Studie des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule Köln hat gezeigt, dass etwa 15 Prozent der in 13 verschiedenen Ländern erworbenen Nahrungsergänzungsmittel Anabolika (hauptsächlich Prohormone) enthielten, die nicht auf der Packung angegeben waren. Selbst in Deutschland wurden in ca. 11 Prozent der getesteten Nahrungsergänzungsmittel verbotene Anabolika festgestellt. Bei den gefundenen Anabolika handelt es sich wahrscheinlich um Verunreinigungen, die keinen Dopingeffekt haben, aber in einem Dopingtest unabsichtlich zu einem positiven Befund führen können.
Ein großer Teil der in Deutschland frei verkäuflichen Nahrungsergänzungsmittel darf aufgrund der darin enthaltenen Inhaltsstoffe nach den Bestimmungen der NemV seit dem 31. Dezember 2009 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Nahrungsergänzungsmittel dürfen seit dem 31.12.2009 nur noch die in den Anlagen der
NemV aufgeführten Einzelwirkstoffe enthalten. Lebensmitteltypische Inhaltsstoffe, wie Planzenauszüge sind aber auch weiterhin erlaubt.
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